Zuschläge für die Familien und Alleinerziehende in Bayern…Wusstet ihr, dass…
- Bayerische Mama
- 1. Okt. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Feb. 2023
1. Ab dem 01.09.2018 zahlt Bayern für das erste und zweite Kind 250 Euro, für das dritte und weitere Kind 300 Euro im Alter von 13 Monaten bis 36 Monaten. Bayern Familiengeld, so die Bezeichnung des Zuschusses, soll die bisherigen Zulagen Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld ablösen. Sie soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und unabhängig davon, ob das Kind in den Kindergarten geht oder nicht.
2. Wie erfahre ich, an welchem Tag im Monat wir das Kindergeld erhalten ? Jedes Kindergeld hat eine Nummer und die letzte Zahl gibt den Tag an, an dem das Kindergeld ausgezahlt wurde. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nach dem Kalender unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine
3. Der Antrag auf Kindergeld ist in der polnischen Sprachversion verfügbar:
4. Um Mutterschaftsgeld zu erhalten , müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen (arbeitslos beim Arbeitsamt). Der Zuschuss setzt sich aus Leistungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammen. Die AOK-Krankenkasse informiert zum Beispiel wie folgt über den Zuschuss: https://bayern.aok.de/inhalt/mutterschaftsgeld-9/
Der Arbeitnehmerin muss zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes/der Hebamme über die Fälligkeit einholen. Die Krankenkasse nimmt dann Kontakt mit dem Arbeitgeber auf und es sind keine weiteren Formalitäten zu erledigen. Ein Teil des Geldes kommt von der Krankenkasse und ein Teil vom Arbeitgeber (unter obigem Link beschrieben).
5. Zuschlag für Kita ab Januar 2020 https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Antrag bis zum 3. Lebensjahr gestellt werden sollte, ab dem 3. Lebensjahr erfolgt die Antragstellung jedoch durch den Kindergarten.
6. Kinderbonus oder 300 € pro Kind, in drei Raten mit dem Kindergeld ab September 2020 ausgezahlt.
7. Wohngeld – ein Zuschlag zur Wohnung. Mehr unter dem Link: https://www.wohngeld.org/antrag.html
8. Bei der Antragstellung nur wenig Papierkram – also wie immer bei der Beantragung von Zuschlägen aus der Landeskasse, also Kinderzuschlag . https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer.
Achtung! Das Elterngeld wird bei der Berechnung der Kinderzuschlagshöhe nicht berücksichtigt.
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